Wirtschaftliches Interesse an der Sanierung als Antrieb
Bislang sind als Energieberater Fachleute, wie Architekten, Ingenieure und bestimmte Handwerker (ohne eigenen Betrieb), zugelassen, die kein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Umsetzung von Energieeffizienzinvestitionen haben. Durch die neue Regelung können seit 1. Dezember 2017 nun auch Handwerker, Hersteller oder Energieversorger das Förderprogramm nutzen, wenn sie die in der Richtlinie vorgegebenen Mindestanforderungen an die fachliche Qualifikation erfüllen, teilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Mitte November mit. Die Energieberater haben sich durchSelbsterklärung gegenüber dem BAFA und dem jeweiligen Unternehmen zu verpflichten,hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten. Somit muss die Beratung weiterhin objektiv und neutral sowie mit hoher Qualität erfolgen, stellte die Behörde klar.