
Übergeordnetes Ziel des Umweltpaktes ist die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes in allen Bereichen (z. B. Vermeidung von Emissionen, Energieeinsparung/ Steigerung der Energieeffizienz und Klimaschutz, Abfallvermeidung, Wasser, Abwasser und Gewässerschutz, Gesundheitsschutz, Naturschutz, Bodenschutz etc.).
Voraussetzung für den Erhalt des Siegels sind der Schutz und die Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen.
Der Umweltpakt Bayern ist eine Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der Bayerischen Wirtschaft. Freiwilligkeit, Übernahme von Eigenverantwortung beim Umweltschutz sowie kooperatives Handeln zählen seit der Erstunterzeichnung 1995 zum Grundverständnis des Charakters von Zusagen und Erklärungen im Umweltpakt. Dahinter steht die gemeinsame Überzeugung von Staat und Wirtschaft, dass die natürlichen Lebensgrundlagen mit Hilfe einer freiwilligen und zuverlässigen Kooperation von Staat und Wirtschaft besser geschützt werden können als nur mit Gesetzen und Verordnungen. Mit beispielhaften und gemeinsamen Projekten von Staat und Wirtschaft soll der Umweltpakt sichtbar machen, dass Ökonomie und Ökologie keine Gegensätze sind, sondern gemeinsam zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Wohlstand in einer intakten Umwelt beitragen.
Link: Umweltpakt Bayern